Schließungszeitraum
Ein öffentlich geförderter Kindergarten darf im Kindergartenjahr 30 Tage geschlossen haben. In der folgenden Tabelle sind unsere allgemeinen Richtlinien dafür festgehalten.
Gruppen | |||
Herbst |
1 Woche | Feriendienst | |
Weihnachten |
2 Wochen | geschlossen | |
Fasching |
1 Woche | je nach Planung | |
Ostern |
2 Wochen |
Feriendienst |
|
Pfingsten |
2 Wochen |
Feriendienst |
|
Sommer |
3 Wochen |
geschlossen |
|
Sommer |
2 Wochen | Feriendienst |
Der Träger ist berechtigt, den Kindergarten vorübergehend zu schließen, wenn durch unvermeidliche Baumaßnahmen oder unüberbrückbaren Personalausfall die Aufsicht sowie Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder nicht ausreichend gewährleistet ist. Der Kindergarten kann ebenfalls auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder anderer Behörden geschlossen werden. Die Eltern werden umgehend über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Schließung informiert. Ein Schadensanspruch besteht nicht.