Kündigung
Der Vertrag endet automatisch mit der Einschulung des Kindes.
Jede Vertragspartei kann das Betreuungsverhältnis unter Angaben der Gründe mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen, wobei eine Kündigung zum 31.07. eines Bildungsjahres nicht möglich ist.
In den ersten drei Monaten nach dem Aufnahmetermin kann das Betreuungsverhältnis ohne Angaben der Gründe mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich von beiden Vertragsparteien gekündigt werden.